Hypothek-Was ist eine Hypothek?
Autor: Finanz WikiEine Hypothek bedeutet das Grundpfandrecht (Sicherungsrecht an zum Beispiel einem Grundstück oder an Wohneigentum), welches man zur Sicherung von beispielsweise Darlehensforderungen aufnimmt.
Eine Hypothek beschreibt das Recht an einem Grundstück, dieses Recht trägt man im Grundbuch (im Grundbuch wird alles über ein Grundstück eingetragen was von Wichtigkeit ist wie zum Beispiel, wer der Eigentümer ist, wie das Grundstück belastet ist) ein.
Dies bedeutet, dass der Gläubiger (das Wort Gläubiger kommt von “glauben”, der Gläubiger glaubt dem Schuldner, dass er seine Schuld auf jeden Fall zurückzahlen wird), welcher zum Beispiel die Bank sein kann, sich an diesem diesem Grundstück bedienen kann, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist seine Schulden abzuzahlen, in dem er oder sie das Grundstück verwerten. Das Grundstück oder die Wohnung ist also an den Gläubiger verpfändet.
Man nimmt eine Hypothek, an zum Beispiel einem Grundstück oder einem Wohneigentum, auf um die Forderung von Geld zu sichern. Das bedeutet, ist der Schuldner nicht mehr in der Lage seine Schulden abzuzahlen, so kommt der Gläubiger an das ihm zustehende Geld in dem er das Grundstück verkauft oder anders verwertet.
Im Bankwesen werden Hypotheken als Mittel zur Sicherung von Krediten genutzt. Das bedeutet, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist seinen Kredit zu zahlen, kann der Gläubiger, also in diesem Fall die Bank, immer noch auf die Hypothek zurückgreifen. Die Bank kann zum Beispiel das Grundstück verkaufen oder verpfänden, um so an das Geld zu kommen, das der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist an seine Bank zu zahlen.
Eine Hypothek ist jedoch zu löschen, wenn der Schuldner sein Darlehen (seine Schuld) komplett an seinen Gläubiger (die Bank) zurückgezahlt hat.
Es gibt auch die sogenannte Hypothekenbanken. Die Geschäfte einer solchen Bank beschränken sich jedoch lediglich auf die Gewährung von langfristigen Darlehen an Privatpersonen.
Krankenkasse: Definition der Krankenkasse
Autor: Finanz WikiEine Krankenkasse bietet einen Versicherungsschutz des Menschen vor Verletzungen und Krankheiten. Man sollte dies natürlich nicht allzu wörtlich nehmen, denn sie “rettet” nicht direkt vor Gefahren, sondern soll den Menschen vor finanziellen Einbußen schützen.
In Deutschland gilt die Sozialversicherungspflicht. Das heißt, das sich jeder deutsche Staatsbürger bei einer Krankenkasse versichern lassen muss. Bei der Krankenversicherung unterscheidet man grundsätzlich zwei Arten: die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Diese beiden heben sich deutlich von den Leistungen untereinander ab. Jedoch muss jeder für sich selbst entscheiden, was ihm seine Gesundheit wert ist.
So decken die privaten Krankenkassen häufig viel mehr Behandlungsmöglichkeiten für Verletzungen und Krankheiten ab, als die gesetzliche Krankenversicherung. Das dies die Anbieter von privaten Krankenversicherungen nicht völlig kostenlos anbieten, dürfte jedem klar sein. Des Weiteren bietet eine private Krankenkasse sie auch oft eine Vielzahl alternativer Heilmethoden (wie z. B. naturheilkundliche Behandlungen) an, wobei ein gesetzlich Versicherter die gleichen Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen muss.
Die gesetzliche Krankenversicherung entstand schon im Jahre 1883 und ist somit die älteste aller Absicherungsmöglichkeiten. Aber wer ist eigentlich Krankenversicherungspflichtig?
Krankenversicherungspflichtig sind alle Auszubildenden und Rentenempfänger sowie Arbeiter und Angestellte bis zu einem Einkommen in Höhe der Versicherungspflichtgrenze (die entspricht der Jahresarbeitsentgeltgrenze; die 47 700,00 EUR im Jahr 2007 betrug). Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme der Beschäftigung.
Aber wer trägt denn die Krankenversicherungen und welche Leistungen habe ich von meiner Krankenkasse zu erwarten?
Die Sozialversicherungen sind für die Kranken- und Pflegeversicherung vor allem die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Ersatz-, Betriebs- und Knappschaftskrankenkasse.
Leistungen der Krankenkassen sind u. a.: Krankenhilfe (ambulante und stationäre ärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel, Krankenhausaufenthalt), Krankengeld (zeitlich begrenzt), Gesundheitsfürsorge (Vorsorgeuntersuchungen), Mutterschaftshilfe, Familienhilfe (für erkrankte Familienangehörige der Versicherten). Im Einzelnen weichen die Abdeckungen natürlich von Anbieter zu Anbieter ab.
Auch sei hier erwähnt, dass gesetzlich Krankenversicherte seit dem Jahr 2004 eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro zu entrichten haben für einen Arztbesuch.
Kapitaleinkünfte - Begriffsdefinition der Kapitaleinkünfte
Autor: Finanz WikiKapitaleinkünfte (bzw. Einkünfte aus Kapitalvermögen) beschreibt man eine der sieben einkommenssteuerrechtlichen Einkunftsarten. Folglich sind jene Erträge bzw. Aufwendungen für die Einkommensteuer relevant und können ggf. das zu versteuernde Einkommen – dies ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer – erhöhen bzw. mindern. Was unter diese Kapitaleinkünfte fällt und welche Besonderheiten sich in einem solchen Zusammenhang ergeben wird in § 20 des Einkommenssteuergesetzes geregelt.
In den Absätzen 1 bis 3 des § 20 EStG wird erschöpfend aufgeführt, was unter den Kapitaleinkünften zusammengefasst wird. Von allgemein hoher Relevanz sind beispielsweise Dividenden (also Gewinnanteile) aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise einer GmbH oder AG, Einnahmen aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter an einem Handelsgewerbe, Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden, sowie Renten aus Rentenschulden.
Dazu gesellen sich noch Erträge aus Versicherungen, insbesondere Kapitallebensversicherungen. Die genauere Betrachtung letzterer ist von besonderem Interesse, da hier unterschiedliche Regelungen für Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 und solche, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, herrschen.
Für Lebensversicherungen, die noch vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt das Folgende: Grundsätzlich werden lediglich die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen, die im Zuge des Bestehens der Versicherung anfallen, zu den Kapitaleinkünften gezählt. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn die Lebensversicherung weniger als zwölf Jahre bestand oder eine Beitragszahlungsdauer von weniger als fünf Jahren vereinbart wurde. Beträgt die Laufzeit bzw. die Beitragszahlungsdauer hingegen zwölf bzw. fünf Jahre oder mehr, so greift das sogenannte Steuerprivileg für Lebensversicherungen: Die Erträge sind steuerfrei.
Für Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, gilt eine andere Regelung. Zu den Kapitaleinkünften gehört hier nämlich der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der entrichteten Beiträge, allerdings nur, wenn die Laufzeit weniger als zwölf Jahre betrug oder vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten ausgezahlt wird. Ist dies nicht der Fall –wenn die Laufzeit also zwölf Jahre oder mehr betrug und die Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr erfolgt – wird hingegen nur der halbe Unterschiedsbetrag zu den Kapitaleinkünften gezählt.
In Absatz 2 des § 20 EStG werden zusätzlich noch diverse Veräußerungsgewinne genannt, die zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören.
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen kommt dem Steuerpflichtigen der sogenannte Sparer-Freibetrag zugute. Dieser erlaubt den Abzug von maximal 801 Euro der Kapitaleinkünfte. Ehegatten, welche zusammen zur Einkommenssteuer veranlagt werden, können hingegen den doppelten Betrag – also 1.602 Euro – abziehen. Dabei wird für jeden Ehegatten jeweils der halbe Freibetrag angesetzt.
Kapitalanlage - Grundlagen der Kapitalanlage
Autor: Finanz WikiHeutzutage hat man als Kunde sehr viele Möglichkeiten sein Geld bzw. Kapital zu investieren. Es existiert eine Vielzahl von Angeboten: von der einfachen Spareinlage über Investmentfonds und Wertpapiere bis hin zu speziellen Angeboten wie Devisen- und Optionsgeschäften.
Dennoch gibt es einige grundsätzliche Aspekte, die man bei jeder Art von Kapitalanlage beachten sollte.
Es gibt zwei besonders wichtige Grundlagen der Kapitalanlage: Zum Einen steht für fast alle Anleger die Rendite des Investments mit im Vordergrund, zum Anderen aber ebenso die Sicherheit der Kapitalanlage. Beide Aspekte stehen allerdings oftmals im Widerspruch zueinander. Darüber sollte sich der Kapitanleger auf alle Fälle im Klaren sein.
Es gehört zu den absoluten Grundlagen jeder Kapitalanlage zu wissen, dass in den meisten Fällen eine hohe Rendite einhergehend mit geringerer Sicherheit der Anlage ist. Dieses gilt natürlich im umgekehrten Fall genauso. Eine sehr sichere Anlage bringt meistens keine besonders hohe Rendite.
Ein gutes Beispiel sind die Spareinlagen, welche äußerst sicher sind, aber sich auch im unteren Bereich der Renditemöglichkeiten befinden.
Neben Sicherheit (Risiko) und Rendite einer Kapitalanlage spielen oftmals weitere Grundlagen eine Rolle. Dazu zählen die Verfügbarkeit der Anlage und oftmals auch steuerliche Gesichtspunkte. Je nach Art der Kapitalanlage sollte man wissen, dass auch die Möglichkeit der schnellen Verfügbarkeit nicht immer gegeben ist.
Eine hohe und schnelle Verfügbarkeit bieten z.B. Aktien und Investmentfonds, während man zum Beispiel bei vielen Arten von Versicherungen als Kapitalanlage eine vorzeitige Verfügung oftmals nur unter großen Renditeverlusten vornehmen kann.
Zusammenfassend kann man festhalten, dass es bestimmte Grundlagen der Kapitalanlage gibt, über die man sich informieren sollte, da sie für alle Arten von Investments gelten und daher auch zur Wahl der richtigen Anlageform dienen.
Eigentumswohnung - Informationen zur Eigentumswohnung
Autor: Finanz WikiDie Eigentumswohnung ist eine besondere Form der Besitzaufteilung innerhalb eines Hauses. Ist ein Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, so gehört es nicht in seiner Gänze einem einzigen Besitzer, sondern verschiedene Wohnungen haben unterschiedliche Eigentümer.
Der Kaufpreis einer Eigentumswohnung ist abhängig von deren Ausstattung und Lage. Insbesondere in Innenstadtbereichen sind Eigentumswohnungen zumeist hochpreisig zu erwerben, während am Stadtrand günstige Angebote zu finden sind.
Der Besitzer einer Eigentumswohnung erwirbt an seiner Wohnung das alleinige Eigentum. Zugleich ist er Miteigentümer an Gemeinschaftseinrichtungen. Eine genaue Auflistung über die Eigentumsverhältnisse ergibt sich aus dem Teilungsplan, der für jedes in Eigentumswohnungen aufgeteilte Wohnhaus zu erstellen ist.
Der Besitzer einer Eigentumswohnung kann die Wohnung selber bewohnen oder vermieten. Er ist verpflichtet, das Hausgeld zu bezahlen. Mit dieser Umlage werden die Betiebskosten des Hauses wie Strom für das Treppenhaus und Müllabfuhr, aber auch die Kosten für die Verwaltung der Anlage, finanziert.
Der Besitzer einer Eigentumswohnung ist gegenüber dem Besitzer eines Mietshauses in seinen Rechten eingeschränkt, wenn er bauliche Veränderungen vornehmen möchte. Sofern diese das Gesamtbild des Hauses beeinträchtigen oder verändern , benötigt er die Zustimmung der Eigentümerversammlung. Da alle wesentlichen Entscheidungen auf der Eigentümerversammlung getroffen werden, ist eine Teilnahme zu empfehlen.
Wer eine Eigentumswohnung vemietet, möche damit eine angemessene Rendite erzielen. Diese ist möglich, sofern die Bausubstanz des Hauses und der Zustand der Wohnung gut ist und keine übermäßigen Reperaturkosten zu tragen sind. Die Suche nach einem solventen Mieter kann der Eigentümer selber vornehmen oder auf den Verwalter der Anlage übertragen. Wichtig ist, dass der Verwalter dem Mieter keine Maklergebühren berechnen darf, so dass der Verwalter, wenn er die Aufgabe der Mietersuche übernimmt, dem Eigentümer die daraus resultierenden Kosten in Rechnung stellen wird.
Wer eine Eigentumswohnung selbst bewohnt, verfügt über eine ihm selbst gehörende Wohnung zu einem günstigen Preis. Er hat nach Rückzahlung eines für den Erwerb der Wohnung aufgenommenen Kredites keine Mietbelastung zu tragen, sondern nur das Hausgeld zu zahlen. Somit eignet sich eine selbst bewohnte Eigentumswohnung als Bestandteil der Altersvorsorge.